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Ersatzteillisten

AGB



Allgemeine Verkaufs-,Liefer- und Zahlungsbedingungen der Bernd Grigat GmbH für Verkauf von gebrauchten Maschinen und Teilen

1. Gültigkeit

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

2. Angebote

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Der Zwischenverkauf und das Freisein ist stets vorbehalten. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind unverbindlich . Die Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer, weiterer Steuern, Zölle und sonstiger öffentlicher Abgaben, soweit solche anfallen.

3. Aufträge

Nach Bestellung / Auftragseingang erstellt der Verkäufer an den Besteller eine Rechnung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist, soweit nicht anders vereinbart, sofort fällig. Erfolgt innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab dem Ausstellungsdatum der Proforma-Rechnung / Rechnung bzw. der vereinbarten Fälligkeitsfrist kein Zahlungseingang auf das ausgewiesene Bankkonto des Verkäufers, wird gegenüber dem Besteller die Reservierung der Ware aufgehoben. Die Annahme eines Auftrages verpflichtet den Verkäufer nicht zur Annahme von Anschlussaufträgen zu gleichen Konditionen.

4. Lieferung

Die Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab Werk, frei LKW verladen. Hat die Ware das Lager des Verkäufers oder den Ladeort verlassen, geht die Gefahr auf den Käufer über. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Transportschäden sind grundsätzlich dem Frachtführer zu reklamieren. Unabwendbare Ereignisse oder andere unvorhergesehene Umstände, die die Lieferung unmöglich machen, geben dem Verkäufer das Recht ohne Verpflichtung auf Nachlieferung vom Vertrag zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers ist ausgeschlossen.

5. Rücknahme

Eine Rücknahme gelieferter Maschinen, Teile wird ausgeschlossen.

6. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers vor Verladung bzw. Versand der Ware ohne Abzug zahlbar.

7. Gewährleistung

Verkauf nur an Gewerbetreibende.
Für gebrauchte Maschinen und Teile ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hätte dem Käufer bekannte Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen.

8. Garantie

8.1 Gebrauchte Ersatzteile

Die Montage und Inbetriebnahme der Ersatzteile muss nachweislich von, durch den Hersteller zertifiziert geschultem Personal oder einem Techniker des Herstellers erfolgen. Andererseits ist die Funktion nicht gewährleistet und ein Defekt am Teil kann durch die unsachgemäße Installation nicht ausgeschlossen werden.
Im Falle einer Reklamation wegen Nichtfunktion, hat der Käufer das Recht, das Ersatzteil auf seine Kosten zur Überprüfung an den Verkäufer zu senden. Nach dessen Überprüfung entscheidet dieser, ob ein Ersatz geleistet wird.
Jegliche Folgekosten in Verbindung mit der Verwendung unserer Teile ist ausgeschlossen.

8.2 Instandgesetzte Hydraulikpumpen

Hydraulikpumpen sind Verschleißteile. Das Tempo der Abnützung bestimmen Sie selbst über die Pflege Ihres Hydrauliksystems. Auf Verschleiß gibt es daher auch keine Garantie oder Gewährleistung.
Wir garantieren Ihnen jedoch eine einwandfreie Konstruktion und Verarbeitung der Hydraulikpumpe für eine Zeitdauer von maximal 6 Monaten ab dem Erhalt der Pumpe.
Jede instandgesetzte Pumpe ist schon vor der Auslieferung auf dem Prüfstand einem Dauer- und Leistungstest (ca. 30 Minuten mit bis zu 250 bar) unterzogen worden.
Im Falle einer Reklamation wegen Nichtfunktion, hat der Käufer das Recht, die Pumpe auf seine Kosten zur Überprüfung an den Verkäufer zu senden. Nach dessen Überprüfung entscheidet dieser, ob ein eine kostenfreie Instandsetzung/Ersatz geleistet wird.
Jegliche Folgekosten in Verbindung mit der Verwendung unserer Teile ist ausgeschlossen. Folgeschäden und Frachtkosten sind von der Garantie ausgeschlossen. Ebenso erlischt die Garantie sofort, wenn die Pumpe innerhalb der Garantiefrist außerhalb unserer Werkstätte geöffnet wird. Wenn unsere Einbauanleitung nicht beachtet wird, erlischt die Garantie ebenfalls.
Bitte beachten Sie die angeführten Punkte, um eine optimale Lebensdauer der Hydraulikpumpe zu gewährleisten.

9. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag und Einlösungen aller Schecks oder Wechsel vor.(erweitertes Eigentumsrecht) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sowie bei Antragstellung eines Insolvenzverfahrens ist der Verkäufer zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Pegnitz. Als Gerichtsstand gilt, wenn die Vertragsparteien Kaufleute sind, Pegnitz als vereinbart.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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